Newsletter Juli 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Juli 2010.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 19.5.2010 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 beschlossen. Im Vergleich zum bisherigen Referentenentwurf haben sich noch einige relevante Änderungen ergeben. Vor allem der modifizierte Bestandsschutz für den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken ist von Interesse, sorgt er doch für mehr Planungssicherheit. Zu beachten ist aber auch, dass es sich weiterhin "nur" um einen Entwurf handelt, sodass weitere Änderungen möglich bzw. zu erwarten sind.

Kapitalanleger sollten ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags beachten. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass der Solidaritätszuschlag aufzuheben und zu erstatten ist, wird auch der Solidaritätszuschlag erstattet, der auf die mit abgeltender Wirkung erhobene Kapitalertragsteuer entfallen ist - nach der Verwaltungsanweisung allerdings nur auf Antrag und nur innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist. Der Rechtsschutz beim Solidaritätszuschlag gilt somit auch dann, wenn die Kapitalerträge nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Umsatzsteuerzahler, die internationale Warengeschäfte tätigen, dürfte interessieren, dass das Bundesfinanzministerium sein Schreiben zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen aktualisiert hat. Dabei legt die Finanzverwaltung für den Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung weiterhin strenge Maßstäbe an, auch wenn einige Anforderungen, die jüngst durch mehrere Urteile beanstandet wurden, nicht mehr verlangt werden.

Arbeitgeber sollten wissen, dass sich die für 2011 vorgesehene Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (vermutlich) verschieben wird. Aus dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 geht nämlich hervor, dass die Einführung infolge von Verzögerungen beim Entwicklungsstand erst ab dem Kalenderjahr 2012 erfolgen soll bzw. kann.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schupp

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