Newsletter August 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat August 2010.

Weniger Netto vom Brutto, so lautet das Fazit der Gesundheitsreform. Welche Zusatzbelastungen auf die Beitragszahler ab 2011 zukommen sollen, haben wir für Sie zusammengestellt. 

Kapitalanleger dürfte ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg interessieren, wonach die günstige Vermutung der Überschusserzielungsabsicht grundsätzlich auch bei einer Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds zugrunde zu legen ist. Soweit kein Steuerstundungsmodell vorliegt, können Fondsanleger also Verluste mit anderen Einkünften verrechnen. 

Gesellschafter von Kapitalgesellschaften sollten wissen, dass Erwerbsaufwendungen, die im Zusammenhang mit wesentlichen Kapitalbeteiligungen stehen, ohne Abzugsverbot geltend gemacht werden können, wenn der Steuerpflichtige keinerlei Einnahmen durch seine Beteiligung erzielt hat. Zu beachten ist aber auch, dass die Finanzverwaltung ab 2011 eine profiskalische Änderung anvisiert. Verluste sollten folglich noch im Veranlagungszeitraum 2010 geltend gemacht werden.

Arbeitgeber sollten beachten, dass das bislang bis Ende 2010 befristete Kurzarbeitergeld um 15 Monate bis Ende März 2012 verlängert wird.

Für Eltern ist von Interesse, dass Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden und Zivildienst geleistet haben, beim Kindergeld  über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt werden. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der kompletten Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten begann und daher im ersten Monat des Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde. 

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schupp

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